Anwendungsbereich dieser Geschäftsbedingungen;
Gliederung in die Abschnitte A, B und C
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen werden, soweit wirksam vereinbart,
Inhalt des zwischen Ihnen (nachfolgend Kunde oder Reisender genannt) und
Avalon-Reisen (nachstehend „AVR“ abgekürzt) zustande kommenden
Vermittlungsvertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der
§§ 651a – y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) sowie der Artikel 250 und 251
des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und füllen diese aus.
Bitte lesen Sie diese Vermittlungsbedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch!
Im Hinblick auf die gesetzlich unterschiedlichen Arten der Vermittlung von Reiseleistungen und Pauschalreisen gliedern sich diese Bedingungen in drei Abschnitte:
A) Vermittlung einzelner Reiseleistungen
B) Vermittlung verbundener Reiseleistungen
C) Vermittlung von Pauschalreisen
Abschnitt A: Vermittlung einzelner Reiseleistungen
Die Regelungen dieses Abschnitts gelten ausschließlich, wenn die vermittelte
Reiseleistung weder Teil verbundener Reiseleistungen noch Teil einer
Pauschalreise ist.
1. Vertragsschluss
Mit Annahme des Vermittlungsauftrags kommt zwischen dem Kunden und AVR ein
Vermittlungsvertrag zustande. Auftrag und Annahme bedürfen keiner bestimmten
Form. Wird der Auftrag elektronisch erteilt, bestätigt AVR lediglich den
Eingang, nicht jedoch die Annahme.
2. Pflichten von AVR
AVR berät den Kunden bestmöglich und übermittelt auf Wunsch Buchungsanfragen
an die Leistungserbringer. Sonderwünsche werden nur weitergeleitet und sind
nicht Vertragsbestandteil, sofern sie nicht ausdrücklich bestätigt werden.
3. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, Unterlagen unverzüglich auf Richtigkeit zu prüfen
und erkennbare Fehler sofort anzuzeigen.
4. Vergütung / Inkasso
AVR ist berechtigt, Zahlungen im Rahmen der Vereinbarungen mit den
Leistungserbringern entgegenzunehmen.
5. Haftung
AVR haftet nicht für Leistungsstörungen der vermittelten Reiseleistungen,
sofern keine eigene Pflichtverletzung vorliegt.
Abschnitt B: Vermittlung verbundener Reiseleistungen
Diese Regelungen gelten nur, wenn AVR dem Kunden ein entsprechendes Formblatt
über verbundene Reiseleistungen aushändigt.
Abschnitt C: Vermittlung von Pauschalreisen
AVR handelt als Vermittler. Der Reiseveranstalter ist für die Durchführung der
Pauschalreise verantwortlich.
© Diese Vermittlerbedingungen sind urheberrechtlich geschützt;
Noll | Hütten | Dukic Rechtsanwälte, München | Stuttgart
Vermittler der Reiseleistungen:
Avalon-Reisen
Ute Kraska
Schneckenburgerstr. 40
81675 München
Telefon mobil: 0176 / 45234255
E-Mail: info@avalonreisen.de
Stand dieser Fassung: Mai 2018