Zurück zur Hauptseite

AGB

Geschäftsbedingungen der Firma AVALON-REISEN
für die Vermittlung von Reiseleistungen und Pauschalreisen

Anwendungsbereich dieser Geschäftsbedingungen;
Gliederung in die Abschnitte A, B und C

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen (nachfolgend Kunde oder Reisender genannt) und Avalon-Reisen (nachstehend „AVR“ abgekürzt) zustande kommenden Vermittlungsvertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a – y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) sowie der Artikel 250 und 251 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und füllen diese aus.

Bitte lesen Sie diese Vermittlungsbedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch!

Im Hinblick auf die gesetzlich unterschiedlichen Arten der Vermittlung von Reiseleistungen und Pauschalreisen gliedern sich diese Bedingungen in drei Abschnitte:

A) Vermittlung einzelner Reiseleistungen
B) Vermittlung verbundener Reiseleistungen
C) Vermittlung von Pauschalreisen

Abschnitt A: Vermittlung einzelner Reiseleistungen

Die Regelungen dieses Abschnitts gelten ausschließlich, wenn die vermittelte Reiseleistung weder Teil verbundener Reiseleistungen noch Teil einer Pauschalreise ist.

1. Vertragsschluss

Mit Annahme des Vermittlungsauftrags kommt zwischen dem Kunden und AVR ein Vermittlungsvertrag zustande. Auftrag und Annahme bedürfen keiner bestimmten Form. Wird der Auftrag elektronisch erteilt, bestätigt AVR lediglich den Eingang, nicht jedoch die Annahme.

2. Pflichten von AVR

AVR berät den Kunden bestmöglich und übermittelt auf Wunsch Buchungsanfragen an die Leistungserbringer. Sonderwünsche werden nur weitergeleitet und sind nicht Vertragsbestandteil, sofern sie nicht ausdrücklich bestätigt werden.

3. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, Unterlagen unverzüglich auf Richtigkeit zu prüfen und erkennbare Fehler sofort anzuzeigen.

4. Vergütung / Inkasso

AVR ist berechtigt, Zahlungen im Rahmen der Vereinbarungen mit den Leistungserbringern entgegenzunehmen.

5. Haftung

AVR haftet nicht für Leistungsstörungen der vermittelten Reiseleistungen, sofern keine eigene Pflichtverletzung vorliegt.

Abschnitt B: Vermittlung verbundener Reiseleistungen

Diese Regelungen gelten nur, wenn AVR dem Kunden ein entsprechendes Formblatt über verbundene Reiseleistungen aushändigt.

Abschnitt C: Vermittlung von Pauschalreisen

AVR handelt als Vermittler. Der Reiseveranstalter ist für die Durchführung der Pauschalreise verantwortlich.


© Diese Vermittlerbedingungen sind urheberrechtlich geschützt;
Noll | Hütten | Dukic Rechtsanwälte, München | Stuttgart


Vermittler der Reiseleistungen:

Avalon-Reisen
Ute Kraska
Schneckenburgerstr. 40
81675 München

Telefon mobil: 0176 / 45234255
E-Mail: info@avalonreisen.de

Stand dieser Fassung: Mai 2018